Nachhaltigkeit
Unsere Haltung
Wir leisten unseren Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft
Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst. Deshalb verpflichten wir uns, im Rahmen unserer Möglichkeiten einen Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft zu leisten. Dabei orientieren wir uns an den europäischen und internationalen Initiativen zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens. Wir sehen es als unsere Verpflichtung an, mit unserem täglichen Handeln zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für unsere Umwelt und Gesellschaft beizutragen.
Respekt und Gleichbehandlung sind zentrale Werte in unserer Rolle als Arbeitgeber
In unserem Selbstverständnis geht der respektvolle Umgang mit Ressourcen, Kunden und Arbeitskollegen Hand in Hand mit der Erbringung exzellenter Dienstleistungen und ist für uns von grösster Bedeutung. Aufbauend auf einer Vertrauensbasis sehen wir eine Kultur der Transparenz, der offenen Kommunikation, des Respekts, der Gleichbehandlung, des Teamgeistes und der unternehmerischen Anreize als Grundlage unserer Unternehmenskultur.
Unsere Mitarbeiter identifizieren sich mit den Werten des Unternehmens und übernehmen Verantwortung für ihr Handeln. Wir pflegen die Beziehungen zu unseren Stakeholdern und leben unsere Unternehmenswerte gegenüber Kunden und Mitarbeitern. Wir sind Spezialisten auf unserem Fachgebiet und suchen den Dialog mit unserer Umwelt, um unser Wissen zu teilen und zu erweitern. Wir glauben, dass Vielfalt ein wichtiger Erfolgsfaktor ist und zu einer dynamischen Unternehmenskultur führt. Wir schätzen unterschiedliche Perspektiven und sind überzeugt, dass Menschen mit verschiedenen Hintergründen und Erfahrungen zu Innovation und nachhaltigen Lösungen beitragen.
Als aktiver Investor fördern wir eine nachhaltige Kapitalallokation
Als unabhängiger Vermögensverwalter, aktiver Investor mit langfristiger Perspektive und Unterzeichner der Principles for Responsible Investment (UN PRI) sind wir davon überzeugt, dass wir mit einem integrativen ESG-Ansatz zur Förderung nachhaltigen Handelns und langfristigen Wertschöpfung über alle Sektoren und Branchen beitragen können.
Es ist ein wesentlicher Bestandteil unserer treuhänderischen Pflicht gegenüber unseren Kunden und unserer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, durch unsere Anlagetätigkeit nicht nur einen langfristigen wirtschaftlichen Wert zu schaffen, sondern Kapitalflüsse in Unternehmen zu lenken, die zu einer nachhaltigen Wertschöpfung beitragen oder sich auf dem Weg dorthin befinden. Wir wollen durch unsere Investitionsentscheidungen und unser aktives Engagement darauf hinwirken, dass wirtschaftliche Aktivitäten mit gesellschaftlichen Zielen in Einklang gebracht werden.
Als Teil unserer Anlagephilosophie managen wir Nachhaltigkeitsrisiken über die gesamte Produktpalette hinweg. Die ESG-Integration ist ein grundlegender Bestandteil unseres fundamentalen Kredit- und Aktienanalyseprozesses, um zusätzliche Chancen und Risiken zu identifizieren. Wir schließen Investitionen in kontroverse Sektoren aus und verwalten diese über eine firmenweite Ausschlussliste. Bei unseren qualitativen und quantitativen ESG-Bewertungen stützen wir uns auf externe Datenquellen sowie unsere Materiality Map zur Orientierung über die wesentlichsten ESG-Themen in allen Sektoren. Im Falle eines erhöhten ESG-Risikos, das für unsere Anlageentscheidung von Bedeutung ist, suchen wir den Dialog mit dem Unternehmen und beteiligen uns an kooperativen Engagements. Fisch arbeitet mit ausgewählten Partnern zusammen, um die ESG-Richtlinien von Unternehmen zu verbessern und so das Anlagerisiko zu verringern.
SFDR
Einleitung
Als Portfoliomanager von Fonds mit Sitz in der EU ist Fisch Asset Management verpflichtet, die geltenden EU-Gesetze und -Vorschriften zur Nachhaltigkeit im Finanzsektor umzusetzen, darunter die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
Diese EU Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) ist eine Verordnung zur Erhöhung der Transparenz und Förderung von nachhaltigen Investitionen. Die SFDR verlangt, Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen über Produkte und Dienstleistungen sowie über ihre Richtlinien und Prozesse zum Umgang mit diesen Risiken offenzulegen. Die SFDR schafft auch einen Rahmen für die Klassifizierung nachhaltiger Anlagen und verlangt, dass Produkte, die als nachhaltig vermarktet werden, bestimmte Kriterien erfüllen.
Artikel 6 der SFDR verlangt die Offenlegung von Informationen über die Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen der Produkte und Dienstleistungen sowie über die Richtlinien und Prozesse zum Umgang mit diesen Risiken. Dazu gehören Informationen darüber, wie die Produkte zu ökologischen oder sozialen Zielen beitragen und welche negativen Auswirkungen sie haben können.
Artikel 8 soll sicherstellen, dass die den Anlegern angebotenen Finanzprodukte und -dienstleistungen mit den Nachhaltigkeitszielen des SFDR übereinstimmen und auf eine für die Anleger transparente und genaue Weise vermarktet werden. Die ESMA verabschiedet entsprechende Leitlinien und Empfehlungen zur Anwendung und Einhaltung von SFDR.
Unsere Umsetzung
Wir verfolgen einen integrativen ESG-Ansatz unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken, welcher auf dem Grundsatz des verantwortlichen Investierens und den drei Säulen «Exclusion», «Integration» und «Engagement» beruht. Dabei werden die wichtigsten ESG-Themen berücksichtigt. Dazu gehören ökologische Themen wie Klimawandel und Wassernutzung, soziale Themen wie Diversität und Datensicherheit als auch Governance-Themen wie Aktionärsrechte und Korruption.
ESG-Basisansatz (nach Artikel 6 & 8 klassifizierte Teilfonds)
Generelle Ausschlusskriterien
- Kontroverse Waffen wie Anti-Personenminen oder Streubomben
- Kraftwerkskohle
- Tabak
- Unterhaltungsmaterial für Erwachsene
- Atomwaffen
Bei der Analyse von ESG-Risiken werden unter anderem auch Kontroversen von Unternehmen berücksichtigt. Als Kontroversen gelten Verstösse gegen nationale und internationale Konventionen und allgemein anerkannte globale Normen. Werden Ereignisse als «sehr schwere Kontroverse» identifiziert, führt dies zu einem Ausschluss. Im Rahmen des ESG-Investmentansatzes können auch Unternehmen ausgeschlossen werden, die wir mit einem hohen ESG-Risiko bewerten und die entsprechende Risiken nicht reduzieren.
Die Ausschlusskriterien sind in unserem Portfoliomanagement System hinterlegt und werden durch Risk Management überwacht. Die Verantwortung für die Ausschluss-Richtlinie liegt beim internen ESG-Komitee. Die beschriebenen Ausschlusskriterien werden mindestens jährlich durch das ESG-Komitee und Risk Management überprüft. Mögliche Anpassungen werden durch die Geschäftsleitung verabschiedet.
Qualitative Integration
ESG-Integration ist ein Bestandteil des fundamentalen Analyseprozesses von Fisch, um Chancen und Risiken zu identifizieren. ESG-Informationen unterstützen Fisch hinsichtlich der Empfehlung und der Gewichtung im Rahmen der Portfoliokonstruktion. Als Ausgangslage für den qualitativen ESG-Integrations-Ansatz dient eine proprietäre «Materiality Map», wobei für jeden Sektor mit seinen Sub-Sektoren eine ESG-Materialitätsanalyse durchgeführt wird. Es werden Kriterien innerhalb der Themen E, S und G identifiziert, die bezüglich eigener ESG-Analyse materiell und vom Markt als relevant eingestuft werden. Die Materiality Map gibt somit die Auswahl relevanter Themen für die ESG-Analyse eines Unternehmens oder Landes vor.
Die Analyse stützt sich auf Unternehmensberichte, Rohdaten und Ratings verschiedener Anbieter, ESG-Analysen und Research von Investmentbanken. Folgende negative Nachhaltigkeitsindikatoren (Principle Adverse Impacts, PAI) werden dabei verwendet:
- Treibhausgasemissionen
- CO2 Fussabdruck
- THG-Emissionsintensität
- Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken
- Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen
- Engagement in umstrittenen Waffen
- Investitionen in Unternehmen ohne Initiativen zur Verringerung der CO2 Emissionen
- Wasserverbrauch und Recycling
- Unfallquote
- Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage
Bei der qualitativen ESG-Analyse von Ländern werden sechs Indikatoren berücksichtigt:
- Environment: MSCI E-Pillar Score, GHG Emissions per Capita
- Social: Gini Index, Stability & Peace Score
- Governance: World Governance Indicators (WGI), Corruption Perceptions Index.
Quelle MSCI, Weltbank
Auf Grundlage der ESG-Analyse stuft Fisch den Emittenten in eine der folgenden vier internen Risikobewertungen ein: Geringes Risiko, Mittleres Risiko, Erhöhtes Risiko, Hohes Risiko. Jedes ESG-Assessment enthält eine Beschreibung materieller ESG-Risiken und Chancen und eine Begründung für die gewählte Risikobewertung auf Basis relevanter ESG-Daten.
Bei hohen ESG-Risiken mit wesentlicher Bedeutung für den Anlageentscheid tritt der Anlageverwalter direkt mit dem Emittenten in Kontakt oder führt gemeinschaftliches Engagement zu bestimmten Themen durch, um das Anlagerisiko zu verringern. Der Anlageverwalter überwacht und dokumentiert, ob der Emittent die notwendigen Schritte unternommen hat, um die angesprochenen Themen zu behandeln und zu verbessern. Falls keine Verbesserung eintritt, wird der Anlageverwalter die Anlage veräussern.
Engagement
Engagement ist ein wichtiger Bestandteil unseres ESG-Integrationsansatzes und hilft uns, die ESG-Risiken und -Chancen eines Emittenten besser einzuschätzen und festzustellen, ob sie sich in seiner Bewertung widerspiegeln. Gleichzeitig bietet Engagement die Möglichkeit, Handlungen und Praktiken eines Emittenten im Sinne der von uns gewünschten Ergebnisse zu beeinflussen. Wir sind davon überzeugt, dass ein kontinuierlicher direkter Dialog mit investierten Unternehmen und die Zusammenarbeit mit Organisationen ein effektiver Ansatz ist, um positive Nachhaltigkeits- und Anlageergebnisse zu erzielen. Da ESG-Kriterien zunehmend in Marktstandards und regulatorischen Anforderungen verankert werden, beabsichtigen wir, unseren Dialog mit Emittenten langfristig zu gestalten, um damit die Transparenz auf dem Markt für nachhaltige Anlagen zu fördern, was letztlich auch im Interesse unserer Kunden ist.
Hinsichtlich gemeinschaftlichen Engagements beteiligen wir uns bei den Initiativen von Climate Action 100+, NatureAction 100 und IIHC, wo wir uns sowohl bei thematischen als auch für unternehmensbezogene Engagements einbringen. Darüber hinaus arbeiten wir mit Sustainalytics in Bezug auf Engagement-Dienstleistungen zusammen und nehmen an deren Material Risk Engagement-Programm teil. Dieses Programm zielt darauf ab, langfristige Werte zu schützen, indem wir uns proaktiv mit Unternehmen mit hohem Risiko in Bezug auf materielle ESG-Risiken auseinandersetzen und uns durch konstruktive Mitarbeit dafür einsetzen, dass diese Unternehmen ihre ESG Risiken besser identifizieren und begrenzen können.
Erweiterter ESG-Ansatz (nach Artikel 8 klassifizierte Teilfonds)
Weitere Ausschlusskriterien
Neben den generellen Ausschlusskriterien gelten für Fonds, die nach SFDR Artikel 8 eingestuft sind, folgende zusätzlich Ausschlusskriterien:
- Hersteller von Rüstungsgütern
- Staatsanleihen von Ländern, in denen schwerwiegende Verstösse gegen die Demokratie- und Menschenrechte stattfinden. Um diese Länder zu identifizieren, werden die Daten des Freedom House Index verwendet.
Quelle: MSCI, Freedom House
Quantitative Integration
Um für Teilfonds, die nach SFDR Artikel 8 eingestuft sind, eine vollständige Abdeckung durch einen integrativen ESG-Ansatz erreichen zu können, kann für diese Teilfonds neben dem qualitativen Integrationsansatz auch ein quantitativer Integrationsansatz angewendet werden. Die quantitative in-house ESG-Analyse basiert auf Grundlage von ESG Ratings und Scores verschiedener anerkannter Anbieter. Zu jedem Anbieter ist ein Schwellenwert definiert und vom ESG-Komitee genehmigt.
Fisch wählt unter dem quantitativen ESG-Integrations-Ansatz grundsätzlich solche Titel aus, welche über mindestens ein genügendes Rating oder einen Score gemäss den definierten Schwellenwerten verfügt. Dies beinhaltet insbesondere auch die Fälle, wo ggf. nur einzelne Ratings überhaupt verfügbar sind. Resultiert weder bei der qualitativen noch bei der quantitativen ESG-Analyse ein genügendes Rating, wird diese Anlage der Restquote zugeordnet.
Die Restquote mit sämtlichen nach einem qualitativen und/oder quantitativen ESG-Integrations-Ansatz nicht oder als ungenügend beurteilten Anlagen, darf einen bestimmten Anteil des Teilfonds nicht übersteigen. Die Restquote wird laufend evaluiert und überwacht.
Alle Zielfonds müssen zwingend die Fisch Ausschlusskriterien einhalten. Für Anlagen in Zielfonds und ETFs wird deren Einstufung nach SFDR berücksichtigt. Die Einstufung nach SFDR Artikel 8 oder 9 gilt als genügend. Zielfonds und ETFs nach SFDR Artikel 6 und Zielfonds, welche PAI Indikatoren nicht berücksichtigen, werden der Restquote zugeordnet.
Spezifischer ESG-Ansatz (nach Artikel 8 klassifizierter Teilfonds - FISCH Convertible Global Sustainable Fund)
Nebst einer umfassenden Integration von ESG-Kriterien mit Fokus auf dem Übergang zu einer dekarbonisierten Wirtschaft bis 2050, basiert der Nachhaltigkeitsansatz von Fisch Asset Management für diese Strategie auf Ausschlusskriterien sowie einer Kombination von „Best-of-Class“ (Branchenrating) und „Best-in-Class“ (Unternehmensrating)-Ansatz.
Spezifische Ausschlusskriterien
Ergänzend zu den generellen Ausschlusskriterien gelten für den Teilfonds FISCH Convertible Global Sustainable Fund folgende zusätzliche Ausschlusskriterien:
- Menschenrechtsverletzungen
- Konventionelle Waffen
- Konventionelle Gewinnung von Kohle und Gas
- Unkonventionelle Gewinnung von Kohle und Gas (Ölsande, Schieferöl und -gas, Abbau in der Arktis)
- Nuklearenergie
- Gentechnik
«Best-in-class» / «Best-of-class»
Im Rahmen des Best-in-Class/Best-of-Class-Ansatzes, welcher zusammen mit den Ausschlusskriterien das investierbare Anlageuniversum definiert, kommt die intern entwickelte FAM-ESG-Bewertungsmethode zur Anwendung. Mithilfe des daraus resultierenden FAM-ESG-Score beinhaltet das investierbare Universum die besten 70% der Unternehmen des Anlageuniversums in Bezug auf Nachhaltigkeitskriterien.
ESG-Vergütungspolitik
Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben gemäss Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor vom 27. November 2019 (Transparenzverordnung) veröffentlicht die Fisch Asset Management AG (FAM) Informationen dazu, inwiefern ihre Vergütungspolitik im Einklang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken steht (Transparenz im Zusammenhang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik).
Nachhaltigkeitsrisiken sind Teil der Risikomanagementstrategie. Die FAM sieht Nachhaltigkeitsrisiken als Teilaspekt bekannter Risikoarten (Marktpreisrisiko, Kreditrisiko) und folgt der Auffassung, dass Nachhaltigkeitsrisiken auf diese Risikoarten einwirken. FAM ist der Meinung, dass die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken Auswirkungen hat auf das Risiko/Rendite-Verhältnis ihrer Anlagen. Die FAM sieht die Nachhaltigkeitsrisiken daher bereits mittelbar über ihre Risikomanagementstrategie mit in die Vergütungspolitik
einbezogen.
Die Vergütungspolitik von FAM bewertet die Leistungen der Mitarbeiter unter Berücksichtigung eigener Kulturkriterien (Transparenz, Unternehmertum, Teamgeist, Kommunikation und gegenseitiger Respekt), sowie qualitativer und quantitativer Leistungsziele. Das Vergütungssystem ist so ausgestaltet, dass es nicht zur Übernahme übermässiger Risiken ermutigt, Interessenskonflikte vermeidet und den nachhaltigen Unternehmenserfolg fördert. Die FAM hat diese allgemeinen Grundsätze ihrer Vergütungspolitik in Ihrer Vergütungs-Richtlinie und -Weisung festgeschrieben.
Ausbildung
Als Teil unserer ESG-Strategie verpflichten wir uns der kontinuierlichen Weiterbildung in allen ESG-Themen. Deshalb sind alle unsere Mitarbeitenden der Investmentteams (PMs und Analysten) spätestens 18 Monate nach Eintritt in unser Unternehmen ESG-zertifiziert. Hierbei präferieren wir das Zertifikat «CFA Certificate in ESG Investing» oder ein gleichwertiges ESG-Attest wie beispielsweise CAIA oder AZEK-ESG.
Mitgliedschaften
Wir sind Mitglied folgender Organisationen und unterstützen die Förderung von Sustainable Finance.
Unterzeicher der Prinzipien für verantwortliches Investieren seit 2015
Seit 2017 Unterzeichner des europäischen Transparenzkodex von Eurosif (europaweite Organisation zur Förderung von ethischem Investment) für ausgewählte Anlagelösungen.
Mitglied von Swiss Sustainable Finance seit 2019
Joachim Corbach
Sustainability Centre
T +41 44 284 28 38
joachim.corbach@fam.ch